Meine AGB
Ich möchte Sie noch auf Folgendes hinweisen:
- Die Dienstleistungen der Seniorenassistenz-Hecht finden im nichtpflegerischen Bereich statt. Da ich keine ausgebildete Pflegekraft oder Krankenschwester bin, darf ich Ihnen keine Medikamente verabreichen. Jedoch erinnere ich Sie gerne an die rechtzeitige Einnahme ihrer verordneten Arznei.
- Ich bin keine Haushälterin, aber ich spüle selbstverständlich das Geschirr nach dem Essen und übernehme auch kleinere Hausarbeiten.
- Ich bin keine Gesundheits- oder Bewegungstherapeutin. Dies bedeutet, dass das Sportangebot der Seniorenassistenz-Hecht nicht den Besuch bei der Krankengymnastik oder beim Physiotherapeut ersetzt. Die Übungen sind aber auf jeden Fall der Gesundheit zuträglich und sollen die Beweglichkeit erhalten oder sogar verbessern.
- Ich habe eine Betriebshaftpflichtversicherung. Entsteht im Rahmen der Dienstleistung ein Schadensersatzanspruch, haftet die Seniorenassistenz-Hecht ausschließlich bis zu der Höhe der in dieser Haftpflichtversicherung vereinbarten Summe.
- Nach §35a EStG dürfen Sie 20%, jedoch maximal 4000 Euro der Kosten für die Dienstleistungen der Seniorenassistenz-Hecht von Ihrer Steuer absetzen. Dafür reichen Sie bitte die Rechnungen, die Sie von mir erhalten haben zusammen mit Ihrer Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt ein. Barzahlungen, selbst mit Quittung, erkennt das Finanzamt nicht an.